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§1 Geltungsbereich
DENIOS AG liefert bei
Katalogbestellungen und Bestellungen über das Internet ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Industrie,
Handel, Gewerbe, Verbände, kommunale Einrichtungen und vergleichbare
Institutionen.
§ 2 Angebot und Vertragabschluss
(1)
Der Liefervertrag gilt als
geschlossen, wenn DENIOS AG die Annahme der Bestellung schriftlich binnen zehn Tagen bestätigt hat oder die
Lieferung ausgeführt ist. Jede Bestellung des Käufers ist für diesen
verbindlich. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Katalog ist DENIOS AG
zum Rücktritt berechtigt.
(2)
DENIOS AG übernimmt kein
Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, soweit ein Vorlieferant aus Gründen, die DENIOS AG nicht zu vertreten hat, ausfällt.
(3)
Sofern DENIOS AG Angebote
abgibt, sind diese freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen,
fernschriftlichen oder elektronisch / schriftlichen Bestätigung der DENIOS AG.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4)
Katalogbeschreibungen und
Erklärungen der DENIOS AG (z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahmen auf
DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Es sind nur
ausdrückliche schriftliche Erklärungen der DENIOS AG über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
(5)
Der Käufer ist zur Abnahme
der Sendung verpflichtet. Sollte die Abnahme einer Sendung verweigert werden,
ist die DENIOS AG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 3 Preise / Preisstellung
(1)
Grundsätzlich berechnet
Denios AG den Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung im aktuellen Katalog gelistet ist. Verbindlich
ist jedoch der aktuelle Preis, den Denios AG nach Eingang der Bestellung
bestätigt oder mit Ausführung der Lieferung berechnet.
(2)
Die Preise verstehen sich
(sofern im Angebot oder Katalog keine abweichenden Regelungen getroffen wurden)
frei Haus inklusive MwSt. und Verpackung für Lieferungen innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inseln). Bei ab Werk Lieferungen entstehende Fracht- und
Verpackungskosten werden zu den üblichen Preisen gesondert in Rechnung
gestellt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit / Gefahrenübergang
(1)
Die DENIOS AG ist zu
Teillieferungen und Teilleistung berechtigt.
(2)
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen,
die der DENIOS AG die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten
der DENIOS AG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die DENIOS AG bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DENIOS AG, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3)
Ansonsten haftet Denios AG
bei Verzögerung der Leistung nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit eines Vertreters der Denios AG oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird
die Haftung der Denios AG für den Schadensersatz neben sowie statt der Leistung
auf 5 % des Wertes des von der
Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche
des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der Denios AG etwa gesetzten Frist
zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Soweit die Lieferung
unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf
Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht
des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(5)
Die Gefahr geht auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Übersendung das Lager der DENIOS AG verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden der DENIOS AG unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§ 5 Gewährleistung / Haftung
(1)
Die Haftung der DENIOS AG
für Sachmängel am Kaufgegenstand beträgt zwei Jahre ab Auslieferung.
(2)
DENIOS AG haftet in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
DENIOS AG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haftet die DENIOS AG nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern
des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, wird insgesamt ausgeschlossen.
(3)
Die Regelung des
vorstehenden Abs. 2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und
Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus
unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
(4)
DENIOS AG hat Sachmängel der
Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und
unverändert an den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten; die
Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt .
(5)
Die Vorschriften der § 377,
387 HGB bleiben unberührt.
(6)
Ordnungsgemäß erhobene und
begründete Mängelrügen wird DENIOS AG nach eigener Wahl entweder durch
Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Ist die Nacherfüllung zwei Mal
fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1)
Der Liefergegenstand bleibt
Eigentum der DENIOS AG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen dem Käufer aus
der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche und darüber hinaus bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der DENIOS AG aus ihren laufenden
Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer zustehen.
(2)
Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der DENIOS AG in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
(3)
Die Forderungen des Käufers
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Denios
AG abgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die
abgetretenen Forderungen erwirbt. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung
wie die Vorbehaltsware.
(4)
Die DENIOS AG kann vom
Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags durch schriftliche Erklärung
zurücktreten, falls der Käufer zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des
Käufers eintritt, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder der Käufer
Insolvenzantrag gestellt hat. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens auszuüben. Der Käufer hat die DENIOS AG unverzüglich über
den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der
Zahlungseinstellung zu informieren. Die DENIOS AG kann die Weiterveräußerung,
Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. Vorschriften
der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
§ 7 Zahlung
(1)
Soweit nichts anderes
vereinbart ist, sind die Rechnungen der DENIOS AG innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum gewährt DENIOS AG 2% Skonto, bezogen auf den Warenwert. Der
Auftraggeber kommt nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug .
(2)
Die DENIOS AG ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die
Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist die DENIOS AG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen .
(3)
Gerät der Auftraggeber in
Verzug, so ist die DENIOS AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, sofern Denios AG nicht einen höheren
Schaden nachweist.
§ 8 Konstruktionsänderungen
Die DENIOS AG behält sich
das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch
nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort für
Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der DENIOS AG.
§ 10 Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen
und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen DENIOS AG und Auftraggeber gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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