Liefer- und Zahlungsbedingungen

§1    Geltungsbereich

DENIOS AG liefert bei Katalogbestellungen und Bestellungen über das Internet ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände, kommunale Einrichtungen und vergleichbare Institutionen.

§ 2    Angebot und Vertragabschluss

(1)
Der Liefervertrag gilt als geschlossen, wenn DENIOS AG die Annahme der Bestellung schriftlich binnen zehn Tagen bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Jede Bestellung des Käufers ist für diesen verbindlich. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Katalog ist DENIOS AG zum Rücktritt berechtigt.

(2)
DENIOS AG übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit ein Vorlieferant aus Gründen, die DENIOS AG nicht zu vertreten hat, ausfällt.

(3)
Sofern DENIOS AG Angebote abgibt, sind diese freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronisch / schriftlichen Bestätigung der DENIOS AG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(4)
Katalogbeschreibungen und Erklärungen der DENIOS AG (z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahmen auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Es sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der DENIOS AG über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

(5)
Der Käufer ist zur Abnahme der Sendung verpflichtet. Sollte die Abnahme einer Sendung verweigert werden, ist die DENIOS AG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 3    Preise / Preisstellung

(1)
Grundsätzlich berechnet Denios AG den Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung im aktuellen Katalog gelistet ist. Verbindlich ist jedoch der aktuelle Preis, den Denios AG nach Eingang der Bestellung bestätigt oder mit Ausführung der Lieferung berechnet.

(2)
Die Preise verstehen sich (sofern im Angebot oder Katalog keine abweichenden Regelungen getroffen wurden) frei Haus inklusive MwSt. und Verpackung für Lieferungen innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inseln). Bei ab Werk Lieferungen entstehende Fracht- und Verpackungskosten werden zu den üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4    Liefer- und Leistungszeit / Gefahrenübergang

(1)
Die DENIOS AG ist zu Teillieferungen und Teilleistung berechtigt.

(2)
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der DENIOS AG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der DENIOS AG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die DENIOS AG bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DENIOS AG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3)
Ansonsten haftet Denios AG bei Verzögerung der Leistung nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters der Denios AG oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der Denios AG für den Schadensersatz neben sowie statt der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der Denios AG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4)
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

(5)
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Übersendung das Lager der DENIOS AG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der DENIOS AG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 5    Gewährleistung / Haftung

(1)
Die Haftung der DENIOS AG für Sachmängel am Kaufgegenstand beträgt zwei Jahre ab Auslieferung.

(2)
DENIOS AG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der DENIOS AG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die DENIOS AG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, wird insgesamt ausgeschlossen.

(3)
Die Regelung des vorstehenden Abs. 2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4)
DENIOS AG hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt .

(5)
Die Vorschriften der § 377, 387 HGB bleiben unberührt.

(6)
Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen wird DENIOS AG nach eigener Wahl entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Ist die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

§ 6    Eigentumsvorbehalt

(1)
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der DENIOS AG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen dem Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche und darüber hinaus bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der DENIOS AG aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer zustehen.

(2)
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der DENIOS AG in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

(3)
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Denios AG abgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die abgetretenen Forderungen erwirbt. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

(4)
Die DENIOS AG kann vom Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags durch schriftliche Erklärung zurücktreten, falls der Käufer zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des Käufers eintritt, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder der Käufer Insolvenzantrag gestellt hat. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszuüben. Der Käufer hat die DENIOS AG unverzüglich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der Zahlungseinstellung zu informieren. Die DENIOS AG kann die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

§ 7    Zahlung

(1)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der DENIOS AG innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt DENIOS AG 2% Skonto, bezogen auf den Warenwert. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug .

(2)
Die DENIOS AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die DENIOS AG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen .

(3)
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die DENIOS AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, sofern Denios AG nicht einen höheren Schaden nachweist.

§ 8    Konstruktionsänderungen

Die DENIOS AG behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 9    Gerichtsstand / Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der DENIOS AG.

§ 10   Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen DENIOS AG und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11   Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

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